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04-05/24

Was zählt, wenn Frauen „volksbegehren“?

Was zählt, wenn Frauen „volksbegehren“?

Über das Frauenvolksbegehren ist praktisch alles gesagt. Bleibt nur mehr die Frage, ob man es bis 8. Oktober unterschreiben soll.

Für mich persönlich ist die Sache schon erledigt – ich habe im Frühjahr meine Unterstützungserklärung für das aktuelle Frauenvolksbegehren am Gemeindeamt abgegeben. Meine Gründe waren recht pragmatisch. Erstens unterstütze ich prinzipiell fast alles, was Frauen öffentlich Gewicht gibt. Die lange Geschichte unseres Geschlechts in der zweiten Reihe verträgt noch sehr viel mehr Power und Selbstbewusstsein. Zweitens bin ich in einem Alter, in dem ich für mich viel erreicht habe und gerne den jungen Frauen, die das Volksbegehren tragen, Rückenwind gebe. Drittens stachelt das öffentliche Spiel, wer wie viele Stimmen erreicht, den sportlichen Ehrgeiz an. Ich möchte, dass die Frauen stark über die Ziellinie laufen. Ja, aber die Einwände! Sie haben natürlich ihre Berechtigung. Vor allem in christlichen Kreisen gibt es ein Ausschlussargument: Bei der „Abtreibung auf Krankenschein“, die sich in der Forderungsliste findet, könne man ganz und gar nicht mit. Daraus folge: keine Unterschrift. Ein etwas differenzierter Zugang könnte hilfreich sein. Ich finde es von den Initiatorinnen nicht besonders klug, dieses Anliegen in das umfangreiche Paket hineinzunehmen, wohl wissend, dass damit für viele Frauen mit religiösen Fundamenten eine hohe Hürde aufgebaut wird.

Aber gut, jetzt ist es schon drinnen. Daher muss man sich überlegen, wie man diese Ansage bewertet. Soweit ich sehe, wird vom Frauenvolksbegehren nicht die geltende Fristenregelung infrage gestellt. Abtreibung ist in Österreich unter engen Rahmenbedingungen straffrei möglich. Manche meinen, es sei eine Art indirekter Bestrafung, wenn man die Frauen für etwas zahlen lässt, das legal ist. Daher wird konsequenterweise auch ein kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln gefordert. Gerade Sexualität, Lebensschutz und weibliche Selbstbestimmung lösen noch immer komplexe und langwierige gesellschaftliche Debatten aus. Im religiös geprägten Milieu noch viel mehr als in säkularen Gruppen. Die Initiatorinnen des Frauenvolksbegehrens mussten mit Widerstand rechnen, und er ist auch gekommen.

Den gibt es im Übrigen auch wegen anderer Inhalte. Beispielsweise wird in Wirtschaftskreisen die Forderung nach einer 30-Stunden-Woche als illusorisch gesehen und der Mindestlohn von 1.750,00 Euro als nicht umsetzbar. Auch verpflichtende Frauenquoten lösen Ablehnung aus. Neben den inhaltlichen Fragen sollte man auch einzelne Themen, auf die mit Widerstand reagiert wird, in das Gesamtbild einordnen. Wie man weiß, ist ein Volksbegehren nicht mehr als ein Auftrag an das Parlament, sich mit den angegebenen Forderungen zu beschäftigen. Das heißt: Das Volksbegehren selbst ist weder ein Gesetzesantrag noch inhaltlich bindend für das Parlament. Dort werden mit den Mehrheiten, die sich durch Wahlen ergeben haben, inhaltliche Weichen gestellt. Bis also eine Forderung tatsächlich Gesetz wird, ist es ein weiter Weg. Bei den derzeit herrschenden Mehrheitsverhältnissen hat eine „Abtreibung auf Krankenschein“ vermutlich wenig Chancen auf Realisierung. Was will und kann man also mit einer Unterschrift unter das Frauenvolksbegehren erreichen? Im Gesamtpaket geht es aus meiner Sicht weniger um einzelne Forderungen, sondern um das starke Auftreten von Frauen insgesamt. Frauen sind meist sehr redlich, wenn sie etwas fordern. Dabei übersehen sie leicht, dass es bei öffentlichen Debatten um ein Spiel der Kräfte geht und nicht so sehr um das Detail. Mit einer starken Unterstützung sichert man sich eine starke Verhandlungsposition. Es geht also nicht um 100 Prozent Übereinstimmung mit allen Forderungen, sondern um 100 Prozent Zusammenhalt, um bei einzelnen Forderungen stärker zu werden. In diesem Sinne habe ich das Frauenvolksbegehren schon in der Unterstützungsphase unterschrieben. Auch wenn ich nicht mit allem übereinstimme.

Christine Haiden wünscht dem Frauenvolksbegehren eine starke Aufmerksamkeit.

Was will das Frauenvolksbegehren?

Der Zeitpunkt ist gut gewählt: Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. Das zweite Frauenvolksbegehren der Zweiten Republik wurde von einer Gruppe vornehmlich junger Frauen ins Leben gerufen. Fast 250.000 Menschen haben mit ihrer Unterstützungserklärung die Eintragungswoche für das Frauenvolksbegehren bis zum 8. Oktober 2018 ermöglicht. Der Forderungskatalog deckt Themen aus Wirtschaft, Arbeit, Familie, Gesundheit und Politik ab. So wird ein Mindestlohn von 1.750,00 Euro gefordert, die Einführung der 30-Stunden-Woche, die Koppelung der Klubförderung für Parteien an eine 50-prozentige Frauenquote oder der kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln. Besonders kontrovers ist die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Wenn es mindestens 100.000 Unterschriften erhält, muss das Volksbegehren im Parlament behandelt werden. Die Abgeordneten sind aber nicht gebunden, etwas von den Forderungen umzusetzen.

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  • Veröffentlicht: 30.09.2018
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