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Wiedereinstieg ins Berufsleben richtig planen!

Wiedereinstieg ins Berufsleben richtig planen!
Bild: © AMS / Fotostudio B&G

Die Rückkehr ins Berufsleben nach Unterbrechung wegen Kinderbetreuung, Pflege Angehöriger oder aus sonstigen Gründen bedarf einiger Planung. Das AMS unterstützt dabei.

Veränderte Lebensumstände
Durch die Geburt eines Kindes oder den Pflegebedarf Angehöriger ändert sich vieles im Alltag. Eine Karenzierung befreit vorübergehend von den beruflichen Verpflichtungen, doch früher oder später ist die Rückkehr ins Berufsleben wieder geplant – und dieser Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ist rechtzeitig vorzubereiten.
Nützlich sind dabei Checklisten mit Fragen, zum Beispiel: Wie sieht es mit Kinderbetreuung aus? Wer ist für mein Kind da, wenn es krank ist und nicht in den Kindergarten kann? Wie viele Stunden möchte ich (zunächst) arbeiten? Welche Arbeitszeiten sind möglich? Mit wie viel Einkommen habe ich das Auskommen? Sind für den Wiedereinstieg Weiterbildungen nötig?

Qualifikationen auffrischen oder neuorientieren
Nach einer Karenz ist meist der Wiedereinstieg im selben Unternehmen möglich. Nach jahrelanger Unterbrechung hat sich aber möglicherweise einiges am früheren Arbeitsplatz verändert. Vielleicht das Team oder der Aufgabenbereich, vielleicht die technische Ausstattung. Ratsam ist daher, sich beim Arbeitgeber nach den Veränderungen zu erkundigen, um zum Beispiel Qualifikationen aufzufrischen oder sich auf ein neues Umfeld einzustellen.

Ist die Rückkehr ins vorherige Unternehmen oder in den bisherigen Beruf nicht möglich, steht eine neue berufliche Ausrichtung an. Diese Lebensphase des Wiedereinstiegs kann die Chance bieten, in einem Beruf zu arbeiten, der früher als der Traumjob erschien, doch aus verschiedenen Gründen nicht ergriffen wurde. In dieser Situation hat das AMS viele Angebote: vom persönlichen Beratungsgespräch über neue Berufsperspektiven, über das Abklären von Weiterbildungen bis zum Online-Interessentest, der sich bequem zu Hause machen lässt, um das Ergebnis mit dem/der AMS-BeraterIn zu besprechen.

Geldfragen: Arbeitslosengeld – Teilzeit/Vollzeit – und auch die Voraussicht auf Pension
Klappt es mit dem Berufseinstieg nicht gleich, so ist Arbeitslosengeld möglich. Dafür ist Voraussetzung, einen Job von mindestens 16 Wochenstunden anzunehmen und in dieser Zeit auch eine Kinderbetreuung zu haben. Wichtig dabei ist, sich rechtzeitig beim AMS zu melden, am besten 3-6 Monate vor Ende der Karenz.
Wieweit anfangs Teilzeitarbeit sinnvoll ist und wer (Mutter oder Vater) sie in welchem Umfang in Anspruch nimmt, ist eine individuelle Entscheidung. Was dabei aber nicht aus dem Blick fallen soll: Momentan mag man mit dem geringeren Familieneinkommen zurechtkommen, doch geringeres Einkommen durch Teilzeitarbeit wirkt sich später auf die Pensionshöhe aus. Dies ist besonders von Frauen mitzubedenken.

Beispiele zum Lebenseinkommen bei verschiedenen Arbeitsmodellen machen das deutlich:

Grafik: AMS OÖ

AMS Oberösterreich

Informationen zu allen Angeboten gibt es in jedem AMS:

Tel. 050 904 440
Sowie auf ams.at und Angebote speziell für Frauen auf ams.at/frauenstaerken

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  • Veröffentlicht: 28.01.2023
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