Auch wenn es nur wenige betrifft, will die österreichische Regierung per Gesetz ein Verbot des Kopftuchs für Mädchen in Kindergärten und Volksschulen. Was meinen Expertinnen dazu?
Simone Fröch
Gegen Angstmache
Es ist nicht in erster Linie das Kopftuch, das die Entwicklung und den Selbstwert eines Mädchens beeinflusst, sondern die Haltung, die diesem entgegengebracht wird. Ist es eine Haltung des Respekts, bei der das Mädchen in seiner Würde geachtet wird, oder eine Haltung der Bevormundung? Wenn ein Kind von sich aus das Kopftuch tragen möchte, weil es das bei seiner Mutter sieht, entspringt dieser Wunsch der kindlichen Lust an der Nachahmung. Wird dem Kind hingegen gesagt: „Gott liebt nur Mädchen, die ein Kopftuch tragen“ oder: „Mädchen, die keines tragen, werden dafür bestraft“, erzeugt das Druck, es macht Angst und schwächt mit Sicherheit das kindliche Selbstwertgefühl! Tragen Mädchen erst ab dem Einsetzen ihrer Periode das Kopftuch, ist die Situation nicht einfacher: Allein die Auswirkungen der körperlichen Veränderungen durch die Pubertät verunsichern. Wird ein Mädchen wegen des Kopftuchs von MitschülerInnen dann noch ausgelacht, kann das die Belastung zusätzlich verstärken. Ein anderes Mädchen ist vielleicht stolz, endlich auch nach außen hin sichtbar zu den Großen zu gehören. Schließlich stellt das Kopftuch für viele einen Teil ihrer kulturellen Identität dar. Was aber, wenn diese Bedeckung, die auch als Schutz gesehen wird, nun wegfällt und ein Mädchen in der Schule kein Kopftuch mehr aufsetzen darf? Dann besteht die Gefahr, dass es in einen Konflikt zwischen Familie und Schule gerät. Daher müssen die Auswirkungen eines Verbots beachtet werden. Auch die Angst vor dem Unverhülltsein spielt eine Rolle. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Mädchen sich ängstigt, weil es sich ohne Kopftuch schutzlos fühlt, oder ob es Angst hat, weil es glaubt, dass es deshalb von Gott bestraft wird. Abgesehen davon kann ein Kopftuchverbot auch spätere Folgen haben, es kann etwa dazu beitragen, dass Mädchen als junge Frauen erst recht Kopftuch tragen – als Zeichen ihrer Selbstbestimmung, als Protest gegen das erlebte Verbot und die Einschränkung ihrer Wahlfreiheit. Sozialwissenschaftliche Studien zeigen, dass Aufklärung und Bildungsangebote mehr zur Emanzipation von diskriminierenden Bräuchen beitragen als Ge- und Verbote.
Simone Fröch ist Kinderpsychotherapeutin in Wien und auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert, die unter Ängsten und Selbstwertproblemen leiden.
Necla Kelek
Für ein Verbot
Jedes Kind hat ein Recht auf Kindheit – laut UN-Kinderrechtskonvention gelten alle Personen unter 18 Jahren als Kinder. Die Verschleierung von Mädchen – ein zunehmendes Phänomen bei allen Altersstufen in vielen Schulen und bisweilen sogar in Kindergärten – steht allerdings für eine Diskriminierung und Sexualisierung von Minderjährigen. Sie markiert das Mädchen als Sexualwesen, als eine Verführerin, die ihre Reize vor den Männern zu verbergen hat. Dieses patriarchalische Rollenbild des weiblichen Kindes und heranwachsender Mädchen diskriminiert nicht nur sie, sondern auch den Mann als angeblich unbeherrscht. Um sich für ein religiöses Symbol überhaupt zu entscheiden, muss Freiheit gelernt sein. Unsere Kindergärten und Schulen sind die Labore, in denen Jungen und Mädchen Freiheit und Verantwortung entwickeln, ausprobieren und üben können. Sie sollen lernen, dass die Menschen gleich sind und gleiche Rechte haben. Sie sollen lernen, ihren Geist zu trainieren und ihren Körper zu erfahren, indem sie schwimmen, laufen, Purzelbäume schlagen. Kinder sollten den Kopf frei haben und ihn nicht verhüllen müssen. In dieser Frage sind sich selbst die Ulemas, die islamischen Rechtsgelehrten, einig. Bis auf die Ewiggestrigen halten alle das Kopftuch für Kinder für nicht religiös begründet. Es ist eine Stigmatisierung des Kindes und deshalb abzulehnen. Das Kopftuch selbst ist im Islam kein Zeichen des Glaubens, sondern eines der Scham. Die Frau verbirgt in der Öffentlichkeit ihre Reize oder macht sich – wie mit der Burka oder dem Tschador – als Individuum unsichtbar. Ob sie das freiwillig aus Protest gegen den Sexismus der westlichen Welt macht oder dazu gezwungen wird, ist unerheblich. Das Schamtuchverbot in der Schule ist kein Fall von verweigerter Religionsfreiheit oder religiöser Diskriminierung, auch weil das Kopftuch, anders als die Kippa bei Juden oder die christliche Nonnentracht, eben kein religiöses Bekenntnis darstellt, sondern als Ausdruck von Tradition, patriarchalischem Denken und als politisches Statement zu verstehen ist.
Necla Kelek ist Soziologin und Berliner Vorstandsfrau der Menschenrechtsorganisation für Frauen „Terre des Femmes“.
Fotos: Andrea Schiffer, Cyril Schirmbeck
Die Meinung von Carla Amina Baghajati finden Sie in der Printausgabe.
Erschienen in „Welt der Frauen“ 0708/18