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Liebe ohne Trauschein: Finanzielle Absicherung für Frauen

Liebe ohne Trauschein: Finanzielle Absicherung für Frauen
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  • Veröffentlicht: 20.06.2025
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Eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein birgt rechtliche Risiken. Besonders Frauen sind oft benachteiligt. Diese vier Tipps helfen bei der finanziellen Absicherung.

Nicht zu heiraten ist für viele Paare eine bewusste Entscheidung. Die Liebe steht im Mittelpunkt, nicht der Papierkram. Doch rechtlich und finanziell sind unverheiratete Partner – besonders Frauen – oft deutlich schlechter gestellt als Eheleute. Juristin Andrea Jobst-Hausleithner hat uns erklärt, wie Sie sich trotzdem optimal absichern können.

  •  In jeder Partnerschaft sollte frühzeitig gemeinsam geklärt werden, wie sich Kindererziehungszeiten, Teilzeitbeschäftigung et cetera auf die finanzielle Absicherung auswirken. Das hilft, Druck und Stress zu vermeiden.
  • Sich in einer Lebensgemeinschaft zur Hälfte oder je nach Verdienst anteilsmäßig an der Miete zu beteiligen und den Betrag auch als „Mietbeitrag“ an den Partner zu überweisen, schafft ein Wohnrecht.
  • Das Drei-Konten-Modell: Jede/r hat ein eigenes Konto, und es gibt ein Gemeinschaftskonto, für das beide zeichnungsberechtigt sind und auf das im Verhältnis der Einkommen eingezahlt wird. Davon werden sämtliche Fixkosten bezahlt, auch im Todesfall kann darauf zugegriffen werden. Wer sich die Dreifachgebühren nicht leisten will, kann die Ausgaben auflisten und dann teilen.
  • Aus der gemeinsamen Anschaffung von Möbeln oder anderen Gegenständen ergeben sich – anders als bei der Übernahme von Lebenshaltungskosten – in einer nicht ehelichen Partnerschaft Ansprüche im Trennungsfall. Auch ein Partnerschaftsvertrag wäre eine Möglichkeit

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