Aktuelle
Ausgabe:
Konsum
03/24

Andrea Jobst-Hausleithner & Christina Schwaiger-Hengstschläger beantworten Ihre Fragen

Andrea Jobst-Hausleithner & Christina Schwaiger-Hengstschläger beantworten Ihre Fragen

Im Rahmen der „Gerne Frau sein“-Talks 2021 beantworteten Mag.a Dr.in Andrea Jobst-Hausleithner, MBA und Mag.a Christina Schwaiger-Hengstschläger, MBA vom Autonomen Frauenzentrum Linz Fragen rund um die rechtliche Situation und finanzielle Absicherung in Ehe und Partnerschaft.

Andrea Jobst-Hausleitner
Christina Schwaiger-Hengstschläger

Was könnten wir tun, damit Frauen sich besser um ihre Finanzen und in Folge um ihre Pension kümmern?
– Regina Höller, Krenglbach

Es wichtig ist, die Auswirkungen aufzuzeigen! Als Beispiel bietet sich an, auf das persönliche Pensionskonto direkt hinzuweisen und darauf, wie sich langjährige Teilzeitarbeit auf die Pension auswirkt. Eine Broschüre, die anschaulich die Folgen von Teilzeitarbeit auf die Pension von Frauen aufzeigt, findet sich zum Beispiel HIER.

Was mir insgesamt auffällt, ist, dass wir auch diese Verantwortung wieder (allein) den Frauen übertragen und nicht dem Paar, den Eltern als Partnerschaft bzw. übergeordnet der Gesellschaft beziehungsweise der Politik!

Es sind somit die Frauen, die sich ohnehin um alles kümmern müssen – um Haushalt und Kinderbetreuung – und jetzt sollen sie sich auch noch um die Finanzen kümmern.

Es ist zwar richtig, dass man/frau die finanzielle Absicherung nicht dem Ehemann überlassen soll – andererseits denke ich, dass neben der partnerschaftlichen Teilung der Erwerbs- und Sorgearbeit auch die finanzielle Absicherung etwas ist, um die man sich in einer Partnerschaft auch partnerschaftlich kümmern sollte.

Mit welch guten Argumenten kann ich andere Frauen (besonders solche, die in Teilzeit arbeiten) dazu ermutigen, sich um ihre finanzielle Absicherung zu kümmern und sich nicht auf den Ehemann zu verlassen?
– Marianne Littringer, Linz

Auch hier gilt: Es ist wichtig ist, die Auswirkungen aufzuzeigen.

Es bietet sich an, auf die finanziellen und pensionsrechtlichen Auswirkungen hinzuweisen. Dazu empfiehlt sich der Tipp, regelmäßig einen Blick das eigene Pensionskonto zu werfen, insbesondere vor wichtigen Lebensentscheidungen (Einschränkung der Erwerbsarbeit usw.). In einer Partnerschaft sollte es aber selbstverständlich sein, auch das Pensionskonto des anderen zu kennen bzw. gemeinsame darüber zu reden und sich zu überlegen, wie ein Ausgleich – falls ungleiche Absicherung – geschaffen werden kann.

Was mir insgesamt auffällt, ist, dass wir auch diese Verantwortung wieder (allein) den Frauen übertragen und nicht dem Paar, den Eltern als Partnerschaft bzw. –übergeordnet der Gesellschaft beziehungsweise der Politik!

Es sind somit die Frauen, die sich ohnehin um alles kümmern müssen – um Haushalt und Kinderbetreuung – und jetzt sollen sie sich auch noch um die Finanzen kümmern.

Es ist zwar richtig, dass man/frau die finanzielle Absicherung nicht dem Ehemann überlassen soll – andererseits denke ich, dass neben der partnerschaftlichen Teilung der Erwerbs- und Sorgearbeit auch die finanzielle Absicherung etwas ist, um die man sich in einer Partnerschaft auch partnerschaftlich kümmern sollte.

Mich interessiert die finanzielle Absicherung der Frauen, die aufgrund der Kinderbetreuung weniger Arbeitszeit und daher weniger Pensionszeiten in Anspruch nehmen können.
Gibt es Vorschläge, Anträge …? 

– Veronika Lang, Schwanenstadt

Meine Tipps wären hier:

Sich das Problem bewusst machen. Es beginnt damit, sich bewusst zu machen, dass hier eine Absicherungslücke besteht oder dass die Absicherung aufgrund der partnerschaftlich getroffenen Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit ungleich verteilt ist.“

Offene Kommunikation. Viele Frauen würden mittlerweile den Stand ihres eigenen Pensionskontos kennen, aber nicht den des Kontos ihres Mannes, so die Expertin. „Ich lege beide Pensionskontostände auf den Tisch nebeneinander, ich kann die einzelnen Jahre anschauen, auch die Jahre mit Geburt eines Kindes – und dann kann man ganz konkret drüber sprechen: Was gehört ausgeglichen, was könnten wir da tun, wie können wir es ausgleichen, wie wäre es fair?“

Sich informieren und beraten lassen

Die Männer ins Boot holen. Es ist wichtig, die Erwerbs- und die Haus- oder Familienarbeit besser aufzuteilen. Das wäre ein erster Schritt.“

Die Möglichkeit des Pensionssplittings nutzen: Wenn der Mann mehr verdient, die Frau weniger und sie zu der Entscheidung gelangen, dass die Frau mehr zuhause übernimmt und dafür im Ausgleich halt weniger arbeiten geht, bietet sich freiwilliges Pensionssplitting an für Eltern, deren jüngstes Kind nicht älter als zehn Jahre ist. ‚
Einen Übersichtsartikel zum Thema Pensionssplitting finden Sie HIER. 

Andere Absicherungsmöglichkeiten in Betracht ziehen. Als Alternative gibt es Möglichkeiten, in die staatliche Pension einzubezahlen – sei es die freiwillige Selbst- oder Weiterversicherung, wenn ich kurze Lücken habe oder auch die Höherversicherung. Und als private Vorsorgen gibt es die Möglichkeit, in eine Lebens- oder eine Pensionsversicherung einzuzahlen. Auch Kapitalsparformen wären möglich. Entscheidend bei all diesen Formen ist, dass der jeweils besserverdienende Partner, der erwerbstätige Partner den Beitrag bezahlt.“

In welcher Form kann sich eine Frau absichern, wenn sie Angehörige zu Hause pflegt, um möglichst wenig Versicherungszeiten zu verliert?
– Maria Achathaler, Adlwang

Für pflegende Angehörige werden grundsätzlich Beitragsmonate und Teilgutschriften automatisch für jene Zeiträume gutgeschrieben, in denen sie Pflegekarenzgeld beziehen (für kurzzeitige Familienhospiz- oder Pflegekarenz). Ansonsten gibt es die Möglichkeit einer Selbst- bzw. Weiterversicherung. Voraussetzung ist, dass die Erwerbstätigkeit gänzlich oder überwiegend für die Pflege eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3) eingeschränkt wird. Die Beiträge dafür werden vom Bund getragen, d.h. die Selbst- oder Weiterversicherung ist für die pflegende Person kostenfrei!
Achtung: Dafür muss ein Antrag gestellt werden!

Eine Übersicht über Frauenberatungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen in allen Bundesländern finden Sie HIER.

Eine Übersicht über Onlineberatungen für Frauen und Mädchen finden Sie HIER.

  • Teile mit:
  • Veröffentlicht: 24.06.2021
  • Drucken