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Endlich frei: Anleitung zur finanziellen Selbstbestimmung

Endlich frei: Anleitung zur finanziellen Selbstbestimmung
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  • Veröffentlicht: 05.10.2025
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Die Lücken in der Gleichstellung der Geschlechter, die sogenannten Gender-Gaps, sind aufgrund gesellschaftlicher und politischer Versäumnisse nach wie vor groß.

Groß sind die Wissenslücken, die Andrea Jobst-Hausleithner vom Autonomen Frauenzentrum in Linz bei vielen Frauen ortet, wenn es um die eigene rechtliche und monetäre Absicherung geht. „Die meisten Frauen kommen leider erst dann zu uns in die Beratung, wenn es Probleme gibt“, berichtet die Juristin. Gemeint sind damit Trennung oder Scheidung. Die Frauen seien dann im Durchschnitt 45 Jahre alt und realisieren, dass es finanziell für sie schwierig werden könnte. „Es geht darum, wie und ob sie ein Leben allein mit den Kindern finanzieren können, es geht um Unterhalt für die Kinder und sich selbst, darum, wie sie sich eine Wohnung leisten können oder was ihnen nach einer Trennung zusteht“, erklärt Jobst-Hausleithner, die Frauen seit 2009 in diesen Fragen berät, Vorträge hält und Infobroschüren verfasst hat.

Wissenslücken gebe es oft auch, so die Juristin, in Bezug auf die Finanzen in der eigenen Beziehung, den Verdienst des Partners, den Wert des Hauses, die Höhe eines allfälligen Kredits – oder hinsichtlich der künftigen Pension. Deshalb wäre es so wichtig, sich schon in jüngeren Jahren um die eigene Absicherung zu kümmern, betont die Expertin. Als 2013 Pensionskonten-Erstgutschriften verschickt worden seien, habe das das Interesse vieler Frauen geweckt. „Da ist vielen zum ersten Mal bewusst geworden, wie niedrig ihre Pension sein wird.“ Bei Frauen um die 30 sei das Thema Altersabsicherung mittlerweile sehr präsent.

Finanzielle Abhängigkeit groß

Die finanzielle Abhängigkeit von Frauen in Partnerschaften, vor allem von Müttern, ist nach wie vor groß. Frauen sind noch immer für unbezahlte Arbeit zuständig. „Selbst bei Paaren, wo beide in gut bezahlten Jobs arbeiten, gibt es einen Punkt, an dem sich alles umkehrt, wo ganz klar ist, dass wieder die Frau zuständig ist. Und das ist dann, wenn ein Kind kommt“, berichtet die Juristin. Viele Frauen seien sich dieser Zwänge bewusst, wüssten aber nicht, wie sie sich davon befreien können, weil es deshalb Stress und Streit in der Beziehung geben könnte.

Dazu kommen strukturelle Mängel wie zu wenig Kindergartenplätze oder gesellschaftlicher Druck auf Frauen, die bald nach der Geburt ihres Kindes wieder arbeiten gehen. „Er hat seinen Job, ich hab das ganze Packerl der Organisation der Kinderbetreuung, des Mental Load“, sei die bittere Erkenntnis vieler, so Jobst-Hausleithner. Am Ende würden viele die zahlreichen Anforderungen nicht schaffen und erst wieder beim Job kürzen. Und das hat große Auswirkungen auf die Situation von Frauen. „Zwei entscheiden sich gemeinsam für ein Kind, die finanziellen Konsequenzen bis in die Pension trägt die Frau“, so die Expertin.

Ehe vs. Lebensgemeinschaft: Die Unterschiede

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Eheschließung seien sich viele der rechtlichen und finanziellen Nachteile, die eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft im Falle einer Trennung berge, nicht bewusst. „Die betroffenen Frauen haben keinen Unterhaltsanspruch und sind erbrechtlich viel schlechter gestellt als in einer Ehe. Sie haben keinen Anspruch auf Witwenpension“, erklärt die Expertin. In einer Ehe gehört das, was in der Beziehung an Vermögen geschaffen wurde, beiden Partner:innen zu gleichen Teilen, in einer Lebensgemeinschaft nur das, woran man auch finanziell beteiligt war.

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„Es muss gesamtgesellschaftlich und politisch viel passieren – in den Unternehmen, mit der Arbeitszeit und Bewertung unbezahlter Arbeit und in Bezug auf die Männer“, fordert Jobst-Hausleithner. Sie kann sich Karenzmodelle wie in nordischen Ländern vorstellen, wo es eine bestimmte Zeit Anspruch auf Karenzgeld gibt, diese Zeit paritätisch unter den Elternteilen aufgeteilt wird und nicht gleichzeitig beansprucht werden darf.

Pensionssplitting als Modell

Eine Verpflichtung ist für Jobst-Hausleithner auch in Sachen Pensionssplitting vorstellbar. Dabei wird die Pensionsgutschrift in den Jahren der Kindererziehung zwischen den Partner:innen aufgeteilt. Das würde Frauen nicht nur finanziell, sondern auch in ihrer Rolle als „Bittstellerinnen“ gegenüber ihren Partnern entlasten: Denn derjenige, der splittet, und das sind vorwiegend die Männer, muss den Antrag stellen. Pensionssplitting wird in den vergangenen Jahren vermehrt genutzt, Spitzenreiter ist Oberösterreich. „Das verbuchen wir schon auch als unseren Erfolg, weil wir das stark pushen“, so Jobst-Hausleithner.

Präventive Beratung

Seit rund zehn Jahren bietet das Autonome Frauenzentrum in Kooperation mit dem Frauenbüro Linz auch präventive Beratung an, die die Juristin empfiehlt, wenn man zusammenzieht, ein Kind unterwegs ist, ein Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben werden soll oder sich die Frage stellt, ob man heiraten soll. Dieses Angebot werde zunehmend wahrgenommen. „Es gibt auch immer mehr Mütter, die ihre Töchter zur Beratung schicken, weil sie finanzielle Probleme nach der Scheidung bitter am eigenen Leib erfahren haben.“ Jobst-Hausleithner empfiehlt, sich über das digitale Amt regelmäßig das eigene Pensionskonto und dessen Entwicklung anzusehen: „Das schafft Bewusstsein.“ Aus präventiven Gründen hält sie auch Finanzbildung an Schulen für unbedingt notwendig.

Die Sicherung des Lebensunterhalts sei in den letzten Jahren speziell für Frauen schwieriger geworden. Dazu haben nicht nur Coronapandemie und Teuerung beigetragen, sondern auch Verschärfungen bei den Bestimmungen zu Sozialhilfe und Wohnbeihilfe.

Politische Maßnahmen: Nachteile für Frauen

Maßnahmen wie die Abschaffung der Bildungskarenz sind für Jobst-Hausleithner zwar nachvollziehbar, „weil die Nutzung vielleicht am Ziel vorbeigeführt hat“, würden aber wieder überproportional Frauen mit Kindern treffen. Eine Herdprämie zähle im Gegensatz dazu weder für das Arbeitslosen- und Krankengeld noch für die Pension, biete keine sozialrechtliche Absicherung und sorge bei Unternehmen für mehr Ungewissheit darüber, wann eine Frau an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt.

Klar ist für Jobst-Hausleithner, dass es Änderungen geben muss, damit das faktische Pensionsantrittsalter erreicht wird. Beim tatsächlichen Pensionsantrittsalter bestehe zwischen Männern und Frauen seit Jahren nur ein geringer Unterschied. „Abgesehen davon können Frauen im Unterschied zu Männern derzeit nicht in Frühpension gehen, weil das Antrittsalter dafür bei 62 Jahren liegt.“

Das Pensionsantrittsalter zu erhöhen, würde die Nachteile für Frauen verschärfen. Dadurch würde die ohnehin große Zahl an Frauen, die aus der Arbeitslosigkeit in Pension gehen, noch dramatischer ansteigen. „Aktuell schaffen es viele mit der Altersteilzeit noch bis zur Pensionierung. Wenn die jetzt auch abgeschafft werden würde, verschärft sich die Situation erneut.“

Aufklärung wichtig

Jungen Menschen sei der Gender-Gap oft lange nicht bewusst, umso wichtiger sei es, sich gut zu informieren. „Die Gruppe ist vor allem über Social Media erreichbar, und dort mangelt es an Aufklärung über praktische Dinge. Dafür werden zweifelhafte Trends und Haltungen verbreitet, die Einfluss auf junge Frauen haben.“ Das sogenannte Princess- Treatment etwa ruft als Lebensziel aus, sich von seinem Partner aushalten und teuer beschenken zu lassen, am Preis der Geschenke wird der Wert einer Frau gemessen. „Eine teure Tasche kann man zwar nach einer Trennung verkaufen, eine Absicherung wie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld stellt sie aber nicht dar“, warnt Jobst-Hausleithner. Wenn es heute heißt, dass junge Menschen weniger arbeiten und mehr Work-Life-Balance möchten, hat Jobst-Hausleithner etwaiger Kritik daran auch etwas entgegenzusetzen: „Das liegt bei vielen jungen Frauen vor allem daran, dass sie jene Generation sind, die völlig ausgepowerte Mütter mit Dreifachbelastung erlebt hat.“

Foto: Alexandra Grill

Andrea Jobst-Hausleithner ist Juristin und berät Frauen seit 2009 im Autonomen Frauenzentrum in rechtlichen Fragen.

Schon gewusst?

Tipps von Andrea Jobst-Hausleithner:

  • In jeder Partnerschaft sollte frühzeitig gemeinsam geklärt werden, wie sich Kindererziehungszeiten, Teilzeitbeschäftigung et cetera auf die finanzielle Absicherung auswirken. Das hilft, Druck und Stress zu vermeiden.
  • Sich in einer Lebensgemeinschaft zur Hälfte oder je nach Verdienst anteilsmäßig an der Miete zu beteiligen und den Betrag auch als „Mietbeitrag“ an den Partner zu überweisen, schafft ein Wohnrecht.
  • Das Drei-Konten-Modell: Jede/r hat ein eigenes Konto, und es gibt ein Gemeinschaftskonto, für das beide zeichnungsberechtigt sind und auf das im Verhältnis der Einkommen eingezahlt wird. Davon werden sämtliche Fixkosten bezahlt, auch im Todesfall kann darauf zugegriffen werden. Wer sich die Dreifachgebühren nicht leisten will, kann die Ausgaben auflisten und dann teilen.
  • Aus der gemeinsamen Anschaffung von Möbeln oder anderen Gegenständen ergeben sich – anders als bei der Übernahme von Lebenshaltungskosten – in einer nicht ehelichen Partnerschaft Ansprüche im Trennungsfall. Auch ein Partnerschaftsvertrag wäre eine Möglichkeit.
  • Der Gender-Pension-Gap liegt bei 40,09 Prozent, der Gender-Pay-Gap bei 12,2 Prozent.

Weitere Infos:
frauenzentrum.at
she-works.at (Frauen und ihr beruflicher Weg)
klartext.at (Budgetberatung und Finanzbildung)
damensache.at (Finanzen und Geldanlage)
Broschüre „Frauen und Geld“ des Landes OÖ

Melanie Wagenhofer

Chefredakteurin Print und Podcast

Ein Nachrichtenjunkie vertieft sich: Nach vielen Jahren im Tagesgeschäft liebt Melanie Wagenhofer es, sich ausführlich mit dem, was Frauen bewegt, zu beschäftigen und darüber zu schreiben – vorzugsweise, wenn es dabei um Zeitgeschichte, Kultur, Reisen, Kulinarik und besondere Menschen geht. Die gebürtige Mühlviertlerin hat Deutsch und Geschichte studiert und mehrere Bücher geschrieben.

[email protected]

Foto: Barbara Aichinger


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