Gespräche über den Ehevertrag vor der Hochzeit empfinden viele als unromantisch. Warum ein Ehevertrag in vielen Fällen wichtig ist und was es sonst zu beachten gilt, erklärt Familienrechtsexpertin Theresa Kamp.
Frauen beschäftigen sich seltener mit Ehevevträgen, stimmt das? Und wenn ja, warum?
Kamp: Ja, das deckt sich auch mit meiner Einschätzung. Die Gründe sind unterschiedlich: Oft stehen die romantischen Aspekte, die schönen Dinge – das Kleid, die Einladungen – im Vordergrund. Man vergisst oft, dass die Ehe ein weitreichender Vertrag ist, in den man mit allen Rechten und Pflichten einwilligt und der auch beim Entlieben weiter besteht. Selbst am Standesamt gibt es keine rechtlichen Infos. Und natürlich ist es nicht schön, sich mit den potenziellen Folgen einer Scheidung auseinanderzusetzen. Hinzu kommt, dass der Ehevertrag häufig vor allem der Absicherung des wirtschaftlich stärkeren Teils dient. Und das sind meist die Männer.
Ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen?
Es kann sinnvoll sein, muss es aber nicht. Das kommt auf den Inhalt an. Wenn dieser etwas vorsieht, das für mich schlechter ist als die gesetzliche Regelung, würde ich es nicht empfehlen. Grundsätzlich gilt: Bei jungen Menschen, die noch nie verheiratet waren und keine großen Einkommensunterschiede haben, wäre ich vorsichtig. Wenn jemand aber schon mehrfach geschieden ist, oder es Immobilien, viel Vermögen oder gar ein Unternehmen gibt, kann man es sich überlegen. Ich bin keine Feindin von Eheverträgen, finde aber, man sollte aufpassen. Wenn man einen Ehevertrag abschließt, sollte er als Möglichkeit verstanden werden, die eigene Lebensplanung genau zu betrachten. Hat das Paar etwa vor, Kinder zu bekommen, und wird sich eine Person dann verstärkt den Kindern und dem Haushalt anstatt der Karriere widmen, ist es sinnvoll, die finanzielle Aufteilung gleich entsprechend in einer Vereinbarung zu regeln.
Viele Partner:innen reagieren mit Enttäuschung, wenn ihnen ein Ehevertrag vorgelegt wird.
Hier ist es wichtig, sich zu verinnerlichen, dass man nicht sofort handeln muss – und vor allem: nichts sofort zu unterschreiben. Auch wenn es natürlich unromantisch ist, aber man sollte den Entwurf als Eingangsangebot betrachten. Ich würde den Frauen raten, sich gut beraten zu lassen und dann entsprechend zu verhandeln. So hat man die Möglichkeit, diese Dinge zu einem Zeitpunkt zu regeln, an dem man sich gut versteht, nicht erst, wenn man sich trennt und negative Gefühle vorherrschen.
Welche inhaltlichen Punkte gilt es bei einem Ehevertrag zu beachten?
Ich rate zur Vorsicht, wenn es um Verzichte geht, vor allem bei üblichen Inhalten wie der Gütertrennung und Unterhaltsverzichten. Anfangs mag die Gütertrennung nach einer guten Idee klingen. Das ist sie aber nicht, wenn die Frau sich später um die Kinder kümmert, Teilzeit arbeitet und ihr Gehalt für diese verwendet, während der Partner Ersparnisse anhäufen kann. Gleiches gilt bei Unterhaltsverzichten. Sinnvoll wären Regelungen, wie der Unterhalt nach einer Scheidung aussehen könnte. Außerdem sollte eine vielleicht verringerte Pension der Frauen mitbedacht und abgegolten werden. Ein Ehevertrag sollte also kein Verzicht, sondern eine Chance zur Absicherung sein.
Zur Person
Theresa Kamp ist als Rechtsanwältin auf Familienrecht spezialisiert und arbeitet in Wien.
Weitere Infos: lawandbeyond.at
