Abtreibung steht in Österreich noch immer im Strafgesetzbuch. Aber ist das noch zeitgemäß? Wir haben darüber mit Ärztin Katharina Nora Bruhn gesprochen.
60 Sekunden, die sich wie eine Ewigkeit anfühlen. So lange dauert es, bis ein Schwangerschaftstest Gewissheit bringt. Für manche wächst in dieser Minute die Befürchtung: Was, wenn der Test positiv ist und man gleich eine der schwierigsten Entscheidungen seines Lebens treffen muss? Es ist eine, die einzig und allein den eigenen Körper betrifft und doch eine ganze Gesellschaft in Aufruhr versetzen kann. Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich ein Tabuthema. Das zeigt sich bereits an den fehlenden Zahlen: Es gibt keine einzige Statistik darüber, wie viele Abbrüche jedes Jahr durchgeführt werden. Kaum ein Thema polarisiert so stark – und genau das treibt die Tabuisierung weiter voran.
Wer sich öffentlich äußert, muss mit Anfeindungen rechnen, was besonders in den Kommentarspalten sozialer Medien deutlich wird. Meinungen hin oder her: Wichtig sind letztlich die politischen Entscheidungen, die den Zugang zu sicheren Abtreibungen bestimmen. In Polen oder in Malta sind sie zum Beispiel strafbar. Verbote verhindern aber keine Abbrüche, sondern drängen sie in die Illegalität – und erhöhen so das medizinische Risiko für die Betroffenen. Die Initiative „My Voice My Choice“ forderte deshalb Unterstützung der EU. Ihr Ziel ist die sichere und legale Möglichkeit zum Abbruch einer Schwangerschaft für jene rund 20 Millionen Frauen, denen sie derzeit verwehrt bleibt. Am 26. Februar kam die Entscheidung: Die EU-Kommission sicherte finanzielle Unterstützung für jene Frauen zu, die für einen Abbruch in ein anderes Land reisen müssen.
Versorgungslage in Österreich
Auch in Österreich setzen sich Initiativen dafür ein, ungewollt Schwangeren eine bessere Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten. Eine davon ist „Doctors for Choice“ – ein Netzwerk aus Hebammen, Pflegepersonen, Ärzt:innen und Menschen aus weiteren Berufsgruppen. Mitglied ist auch die Ärztin Katharina Nora Bruhn, mit der wir über die aktuelle Versorgungslage und über den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs gesprochen haben.
„Im Burgenland gibt es keine einzige gelistete Institution, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt.“
Wie steht es um die Versorgung ungewollt schwangerer Frauen in Österreich?
Katharina Bruhn: Die Versorgungslage ist eigentlich überall schlecht. In Wien ist sie derzeit zwar akzeptabel, aber auch nicht sehr gut. In den ländlichen Gebieten sind ungewollt schwangere Personen de facto nicht versorgt. Im Burgenland gibt es zum Beispiel keine einzige gelistete Institution, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. In Vorarlberg und Tirol nur jeweils eine. Es gibt allerdings einige niedergelassene gynäkologische Praxen, die einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, allerdings nicht offiziell. Auf der Website dieser Ärzt:innen findet man dazu nichts.
Warum ist das so?
Die Mediziner:innen haben Angst vor den Folgen. Jene, die offen damit umgehen, stehen unter großem gesellschaftlichem und politischem Druck, bekommen teilweise Morddrohungen und sehen sich regelmäßig mit religiösen Fundamentalist:innen vor und in ihrer Praxis konfrontiert.
Sind die medizinischen Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, dann überlastet?
Die privaten Ambulatorien in Wien sind nicht dramatisch überlastet. Die Wartezeiten sind überschaubar und auch die Kosten sind vergleichsweise niedrig. Je weiter man in den ländlichen Bereich vordringt, desto höher sind auch die Preise, weil es dort immer weniger Angebot gibt. Schwangerschaftsabbrüche sind also marktwirtschaftlich geregelt und entsprechende Deckelungen fehlen ebenfalls.
Wie viel kostet ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich?
Beim Wiener Gesundheitsverbund kostet der Abbruch 417,35 Euro – egal, ob dieser medikamentös oder durch einen chirurgischen Eingriff erfolgt. Die Uniklinik Graz verrechnet 650 Euro für den medikamentösen, und 680 Euro für den chirurgischen Abbruch. In den niedergelassenen Ambulatorien belaufen sich die Kosten zwischen 800 und 1.000 Euro für einen operativen Abbruch.
Wann wird ein chirurgischer Eingriff unternommen und wann kommen Medikamente zum Einsatz?
Bis zur 9. Schwangerschaftswoche kann ein Medikament verabreicht werden, das man nach einem ärztlichen Vorgespräch bekommt. Nach der 9. Woche ist die Einnahme dieser Tabletten medizinisch immer noch möglich, allerdings ist das Medikament nach Anbruch der 10. Woche nicht zugelassen – es besteht ein sogenannter Off-Lable-Use. So heißt das, wenn Medikamente von Ärzt:innen aus anderen Gründen oder in anderen Dosierungen gegeben werden, als jene, wofür sie ursprünglich zugelassen wurden. Das ist erlaubt und bei ganz vielen Krankheiten auch tagtäglich gelebte ärztliche Praxis. Für den Abbruch verwendet man zwei Substanzen, die im Abstand von 36 bis 48 Stunden eingenommen werden. Das zweite Medikament, Misoprostol, ein sogenanntes Prodtaglandin, ist in der Gynäkologie schon seit Jahrzehnten erprobt und für den Abbruch gut geeignet. Zugelassen wurde es ursprünglich mal als Magenschutz. Also eigentlich wäre dieser Off-Lable-Use der ersten Substanz nach der 9. Schwangerschaftswoche kein Problem – immer vorausgesetzt, dass die Ärztin oder der Arzt diesen Vorgang erklärt. Nach der 9. Schwangerschaftswoche würde sonst ein chirurgischer Eingriff unternommen werden. Dieser kann auf Wunsch aber auch schon davor zum Einsatz kommen.
Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich ab?
Beim medikamentösen Abbruch schaltet die erste Tablette das Schwangerschaftsprogramm im Körper aus und verdrängt die entsprechenden Hormone von den Rezeptoren. Das passiert unter ärztlicher Aufsicht. Die zweite Pille wird 36 bis 48 Stunden später zu Hause eingenommen. Die Substanz bewirkt eine Erweiterung des Gebärmutterhalses sowie Kontraktionen der Gebärmutter. Erst dann beginnt das Einsetzen der Blutung und die Person bekommt Krämpfe, die der Periode ähneln, aber oft schmerzhafter sind, weshalb wir immer empfehlen, gleich ein Schmerzmittel dazu zu nehmen. Der chirurgische Eingriff erfolgt in einem niedergelassenen Ambulatorium oder im Spital und wird unter Sedierung oder Vollnarkose vorgenommen.
Wie steht es um die Versorgung von ungewollt schwangeren Personen in Österreich im internationalen Vergleich?
Nicht gut und nicht schlecht. In europaweiten Erhebungen* liegen die skandinavischen Länder, Belgien und Griechenland vorne. Österreich bewegt sich im Mittelfeld. Schlusslicht ist mitunter Polen: Dort sind Schwangerschaftsabbrüche per Gesetz nicht erlaubt und werden juristisch schwer geahndet. Der Wiener Verein Ciocia Wienia organisiert Reisen und Termine für Menschen aus Polen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Österreich durchführen lassen möchten – allerdings auf Spendenbasis.
*European Abortion Policy Atlas
„Ein Schwangerschaftsabbruch ist also illegal, ja sogar eine Straftat, sie wird nur nicht geahndet.“
Warum ist die Unterstützung seitens der EU gerade so wichtig?
Damit alle ungewollt schwangeren Personen in Europa Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen haben. EU-Mittel sollten gezielt jenen Menschen zugutekommen, die keine Chance auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch haben – wie etwa in Polen. Organisationen und Vereine wie Ciocia Wienia könnten jetzt dadurch finanziell unterstützt werden.
Auch in Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch faktisch illegal, da er noch immer im Strafgesetzbuch steht. Was bedeutet das in der Praxis?
Das heißt, dass dieser eine Straftat darstellt – und zwar für die ungewollt Schwangere als auch für jene Person, die den Abbruch durchführt. Es gibt aber eine Fristenlösung: Bis zu drei Monaten nach Eintreten der Schwangerschaft ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich. Das macht erstmal keinen Unterschied zu einer legalen Abtreibung, aber es ist trotzdem ein klares Symbol, wie Politik und Gesellschaft zu diesem Thema stehen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist also illegal, ja sogar eine Straftat, sie wird nur nicht geahndet. Diese sogenannte „Fristenlösung“ wurde 1975 erwirkt. Das ursprüngliche Verbot für den Abbruch einer Schwangerschaft geht auf ein von Maria Theresia im Jahr 1768 erlassenes Strafgesetzbuch zurück.
(Anmerkung der Redaktion: Auch Papst Leo XIV. berief sich auf dieses Gesetz und bezeichnete Schwangerschaftsabbrüche als „größten Zerstörer des Friedens“ – lest hier unseren kritischen Kommentar dazu)
Wie wird das genaue Datum des letztmöglichen Zeitpunkts zum Schwangerschaftsabbruch berechnet?
Die Formulierung „Eintritt der Schwangerschaft“ ist medizinisch gesehen schwammig formuliert: Sie wird ab dem ersten Zyklustag gerechnet, obwohl man während der Menstruation nicht schwanger wurde. Der Grund: Der Zeitpunkt des Eisprungs oder der Einnistung kann nur schwer ermittelt werden. Deshalb könnte wissenschaftlich gesehen auch ein Abbruch bis zur 16. Woche nach diesem besagtem ersten Zyklustag stattfinden. In der Praxis nehmen in dieser Zeit aber nur die wenigsten Mediziner:innen noch eine Abtreibung vor – die Grenze wird meistens bei der 14. Schwangerschaftswoche gezogen.
Wir sprechen von dem regulären Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 13. Schwangerschaftswoche. Wie sieht es mit späteren Abbrüchen aus?
Der spätere Abbruch wird nur bei einer entsprechenden medizinischen Indikation und eher selten durchgeführt. Dieser erfolgt im Krankenhaus und wird von der Krankenkasse bezahlt. Dabei wird aber, wenn die Schwangerschaft bereits weiter fortgeschritten ist, kein chirurgischer Eingriff vorgenommen, sondern nach medikamentöser Behandlung eine Totgeburt eingeleitet.
„Die fehlenden Zahlen nehmen ein Stück weit auch die Grundlage, die zeigen würde, warum der Schwangerschaftsabbruch eine Kassenleistung sein müsste.“
Wie viele Abtreibungen werden schätzungsweise pro Jahr in Österreich vollzogen?
In Österreich haben wir leider keine Daten dazu, da keine Zahlen dokumentiert werden. Es gibt auch keine Dunkelziffern zu späteren, unsicheren oder strafrechtlich relevanten Abtreibungen. Es ist aber davon auszugehen, dass Letztere nicht häufig vorkommen. Obwohl Schwangerschaftsabbrüche teuer und mit diversen Hürden verbunden sind, werden die allermeisten im legalen und sicheren Rahmen umgesetzt. Die fehlenden Zahlen zeigen nicht nur, dass der politische Wille genauer hinzuschauen fehlt, sie nehmen ein Stück weit auch die Grundlage, die zeigen würde, warum der Schwangerschaftsabbruch eine Kassenleistung sein müsste. Das wäre wichtig, um die reproduktive Gesundheit und den Zugang für alle Personen in Österreich sicherzustellen. Im Sinne der reproduktiven Gesundheit fordern wir von „Doctors for Choice“ außerdem, dass die Kosten für Verhütungsmittel von der Krankenkasse übernommen werden.
Welche Maßnahmen wären in Österreich wichtig, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen flächendeckender und niederschwelliger zu machen?
Abtreibungen gehören raus aus dem Strafgesetzbuch. Entscheidungen über den eigenen Körper sollten nicht illegal sein – das ist nicht menschenwürdig. Die Legalisierung wäre zudem ein starkes gesellschaftliches und politisches Symbol. Für die unmittelbare Versorgungslage wäre ein flächendeckenderes Angebot wichtig. Dahin gibt es verschiedene Wege. Ich persönlich bin der Meinung, Schwangerschaftsabbrüche sollten in jedem öffentlichen Krankenhaus mit einer gynäkologischen Abteilung angeboten werden. Damit wären die einzelnen Gynäkolog:innen in den niedergelassenen Praxen vor Anfeindungen und Drohungen geschützt und auch der Grundbedarf wäre dadurch besser gedeckt. Und sie müssen – wie gesagt – eine Kassenleistung sein.
Gibt es da noch andere Meinungen dazu?
Andere Stimmen sprechen sich für Abtreibungen in den niedergelassenen Praxen aus, um die Krankenhausbürokratie zu vermeiden. Diese Lösung bräuchte aber eine Vorlaufzeit und öffentliche Mittel, um realisiert zu werden. Das Medikament für den Schwangerschaftsabbruch könnten allerdings schnell und unkompliziert vergeben werden, was den Vorgang weniger pathologisieren würde – es handelt sich schließlich um keine Krankheit.
Ist ein psychologisches Gespräch oder eine Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch notwendig?
Nein. Vor dem Schwangerschaftsabbruch muss per Gesetz eine ärztliche Beratung stattfinden. Diese erfolgt aber meistens beim entsprechenden Ersttermin, bei dem das Medikament bereits verabreicht werden darf. In manchen medizinischen Einrichtungen galt früher die interne Regel, dass ein Attest bestimmter Beratungsstellen vorgelegt werden muss. Seit September 2025 gelten diese hausinternen Regeln aber nicht mehr.
Gibt es eine verpflichtende Nachbetreuung?
Eine Nachkontrolle per Ultraschall ist in den meisten Institutionen üblich. Laut internationalen Leitlinien reicht auch ein Schwangerschaftstest aus dem Harn. Eine psychologische Nachbetreuung ist nicht verpflichtend. Laut Umfragen haben aber die wenigsten Menschen mit ihrer Entscheidung zu kämpfen, sondern leiden vielmehr an den gesellschaftlichen Stigmata. 83,5 Prozent der Befragten einer Studie** gaben an, dass sie im Rahmen des Schwangerschaftsabbruchs Stigmatisierung erlebt haben, die einen deutlichen Einfluss auf das psychische Wohlbefinden hatte, nicht aber der Eingriff selbst.
**ELSA Studie, Deutschland, 2025, 4.500 ungewollt Schwangere wurden befragt
Über die Expertin
Katharina Nora Bruhn ist Ärztin in Ausbildung zur Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe in einem öffentlichen Spital in Wien und engagiert sich bei „Doctors for Choice“ für den flächendeckenden und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich.
