Aktuelle
Ausgabe:
Arbeit
04/05/25

4 Finanztipps für Partnerschaften

4 Finanztipps für Partnerschaften
Foto: Shutterstock

Eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein birgt vor allem für Frauen rechtliche und finanzielle Nachteile im Vergleich zu einer ehelichen Partnerschaft. Trotzdem kann man vorsorglich Regelungen treffen, die dabei helfen, die Situation zu verbessern. Juristin Andrea Jobst-Hausleithner gibt Tipps.

  •  In jeder Partnerschaft sollte frühzeitig gemeinsam geklärt werden, wie sich Kindererziehungszeiten, Teilzeitbeschäftigung et cetera auf die finanzielle Absicherung auswirken. Das hilft, Druck und Stress zu vermeiden.
  • Sich in einer Lebensgemeinschaft zur Hälfte oder je nach Verdienst anteilsmäßig an der Miete zu beteiligen und den Betrag auch als „Mietbeitrag“ an den Partner zu überweisen, schafft ein Wohnrecht.
  • Das Drei-Konten-Modell: Jede/r hat ein eigenes Konto, und es gibt ein Gemeinschaftskonto, für das beide zeichnungsberechtigt sind und auf das im Verhältnis der Einkommen eingezahlt wird. Davon werden sämtliche Fixkosten bezahlt, auch im Todesfall kann darauf zugegriffen werden. Wer sich die Dreifachgebühren nicht leisten will, kann die Ausgaben auflisten und dann teilen.
  • Aus der gemeinsamen Anschaffung von Möbeln oder anderen Gegenständen ergeben sich – anders als bei der Übernahme von Lebenshaltungskosten – in einer nicht ehelichen Partnerschaft Ansprüche im Trennungsfall. Auch ein Partnerschaftsvertrag wäre eine Möglichkeit.

Weitere Infos:

  • Teile mit:
  • Veröffentlicht: 10.04.2025
  • Drucken